Auswahlkriterien

stolperstein-logo.jpgStolpersteine werden vor der jeweils letzten frei gewählten Wohn- oder Wirkungsstätte zum Gedenken an jene Opfer des Nazi-Regimes verlegt, die ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Freitod getrieben wurden.

Ergänzend zu diesen Voraussetzungen gelten für die Verlegung „Bad Kissinger Stolpersteine“ folgende Auswahlkriterien, die das Bürgerplenum auf seiner Sitzung am 11. März 2009 festgelegt hat:

Stolpersteine können gestiftet und verlegt werden fürOpfer des Nazi-Regimes, die

  • in Bad Kissingen ihren letzten frei gewählten Wohnsitz hatten und/oder
  • in Bad Kissingen erhebliche Zeit gelebt haben und/oder
  • in Bad Kissingen im gesellschaftlichen bzw. öffentlichen Leben verankert waren und/oder
  • in Bad Kissingen als Kind Kissinger Bürger geboren sind.

 
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